Per Spedition „Frei Bordsteinkante“
Wird eine Sendung „frei Bordsteinkante“ geliefert, bedeutet dies, dass das Speditionsunternehmen bzw. der Lieferant die entsprechende Sendung am Straßenrand ablegen darf. Die gelieferte Ware muss also nicht bis zu eurer Haustür oder gar in eure Wohnung gebracht werden.
Sollte die Spedition trotz des vereinbarten Termins niemanden antreffen, fallen Mehrkosten für die zweite Zustellung an.
Bei verzögerter Anlieferung (die nicht vom Händler oder vom Hersteller zu vertreten ist) fallen eventuell Mehrkosten durch Einlagerung beim Transportdienstleister an.
Wir weisen Sie darauf hin, dass für eine etwaige freiwillige Unterstützung des Fahrers bei der Verbringung der Ware in Ihr Haus/Ihre Wohnung und dabei eventuell auftretende Schäden der Verkäufer nicht haftbar gemacht werden kann.
Jetzt Schadensmeldung erstellen
Ware und Verpackung muss direkt bei Anlieferung auf Schäden und Unversehrtheiten geprüft werden! (Paketdienste oder Spedition)
Ein offener Transportschaden (Verpackung beschädigt):
muss direkt bei Anlieferung auf den Anlieferpapieren vermerkt und vom Fahrer unterschrieben werden (Datum + Uhrzeit). Wenn möglich bitte das Kennzeichen des LKW notieren. Ohne dieses Dokument sind Schadensansprüche aus Transportschäden ausgeschlossen!
Benutzen Sie die Ware NICHT, sondern belassen Sie die Ware und Verpackung in dem Zustand, in dem sie sich bei der Entdeckung des Schadens befand.
Melden Sie den Schaden unverzüglich beim Händler. Bitte gehen Sie hier wie folgt vor:
Bitte unterscheiden Sie zunächst zwischen einem offenen Schaden (Verpackung beschädigt) und einem verdeckten Transportschaden (Schaden von außen nicht sichtbar/Verpackung einwandfrei/Inhalt beschädigt).
Ein offener Transportschaden (Verpackung beschädigt):
muss direkt bei Anlieferung auf den Anlieferpapieren vermerkt und vom Fahrer unterschrieben werden (Datum + Uhrzeit). Wenn möglich bitte das Kennzeichen des LKW notieren. Ohne dieses Dokument sind Schadensansprüche aus Transportschäden ausgeschlossen!
Bitte beachten Sie, dass bei jedem Transportschaden Bilder der Verpackung vorzuweisen sind, unabhängig davon, ob diese beschädigt ist oder nicht. Die Bilddokumentation ist wichtig, um eine zufriedenstellende Reklamationsabwicklung zu gewährleisten.
Ein verdeckter Schaden: ist uns unverzüglich schriftlich zu melden (spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen).